Kleingartenrecht: Verein darf Wasser- und Stromanschluss bei Nichtmitgliedern kappen
Jeder Kleingärtner schließt einen Pachtvertrag mit dem Bezirksverband und einen Mitgliedervertrag mit dem Verein der örtlichen Kleingartenanlage ab. Die Mitgliedschaft im Kleingartenverein bringt Pflichten mit sic h wie z.B. die Ableistung von Arbeitsstunden, Zahlung von Beiträgen oder die Teilnahme an...
